Wir für Sie
Gemeinschaftswohnen
Hierunter verstehen wir das Zusammenleben von erwachsenen Menschen auf einer Wohngruppe in einer unserer „Sonderwohnformen“ gemäß dem Wohn- und Teilhabegesetz (WTG). Es handelt sich dabei um Häuser, die im Verlauf der letzten 35 Jahre gebaut wurden, um Menschen mit Behinderung die Möglichkeit zu geben, im Rahmen ihrer Möglichkeiten und mit der entsprechenden Unterstützung, zusammen mit anderen Menschen in einer Gemeinschaft zu leben. In allen Häusern gibt es einen Nachtdienst.

Maria-Grete-Schütz-Haus
Das Maria Grete-Schütz-Haus ist unser Stammhaus. 1982 gebaut und nach der Gründerin der Lebenshilfe Rodenkirchen benannt, ist das Haus im dörflichen Umfeld von Weiß lange Zeit als „Haus Lebenshilfe“ bekannt gewesen.

Wohnstätte Weißer Straße
1999 erbaut ist die Wohnstätte Weißer Straße die „kleine Schwester“ des Maria Grete-Schütz-Hauses. Hier leben 24 Menschen mit Behinderung auf drei Wohngruppen.

Wohnfamilie Meschenich
Die Wohnfamilie in Köln Meschnich ist ein besonderes Projekt. Seit mittlerweile mehr als dreißig Jahren leben hier acht Menschen mit Behinderung mit einem Pädagogen-Ehepaar in familiärer Form zusammen.
Unterstützendes Wohnen

Die Lebenshilfe Rodenkirchen bietet seit 2009 individuelle, ambulante Betreuungsleistungen für Menschen mit geistiger Behinderung in Form von unterstütztem Wohnen an. Hiermit bedient sie ein weiteres Feld der Eingliederungshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung.
Ambulante Betreuung innerhalb der eigenen Wohnung wird innerhalb des Kölner Südens, vorwiegend in den Stadtteilen Rodenkirchen, Weiß und Sürth angeboten. Die Lebenshilfe Rodenkirchen e.V. vermietet selbst einige Appartements im Einzugsgebiet, in denen sowohl individuell betreutes Einzelwohnen als auch betreutes Wohnen in kleinen Bedarfsgemeinschaften oder Wohngemeinschaften stattfindet.
Familien entlastender Dienst

Das Angebot des Familien entlastenden Dienstes der Lebenshilfe Rodenkirchen e.V. wurde im Juli 2011 wieder aufgenommen und richtet sich an Menschen, die eine Behinderung haben und im Elternhaus leben. Eine Alterseinschränkung besteht nicht.
Das wichtigste Ziel des FED ist die Entlastung der Familie. Dies wird nur erreicht, wenn die Betreuung individuell auf die Familie abgestimmt ist. Es wird ein offenes Vertrauensverhältnis angestrebt, das den Angehörigen ermöglicht, entspannt ihren eigenen Bedürfnissen nachgehen zu können. Dabei soll das Gefühl vermittelt werden, dass die betreuungsbedürftigen Angehörigen in fachlich kompetente Hände übergeben wurden.
Kontakt
Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung Ortsvereinigung Rodenkirchen e.V.
Wilhelm-Leibl-Straße 1, 50999 Köln
Telefon: +49 (0) 2236 96 62 30
E-Mail: info@lhr.koeln